Streitigkeiten
(Litigation)
Wir wissen, wie man im Streit besteht.
Und gewinnt.
Erbstreitigkeiten werden häufig mit großer Emotionalität geführt. Wir vertreten unsere Mandanten mit Nachdruck sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dabei haben wir nicht nur das Juristische im Blick. Auch fundiertes Streitcoaching gehört zu unserer Expertise.
Im Erbstreit tritt häufig der Fall ein, dass sich eine Erbengemeinschaft nicht auf eine Verteilung einigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Grundstücke im Spiel sind. Die Erbauseinandersetzungsklage kann in diesem Fall das Mittel der Wahl sein. Mit unserer prozessualen Expertise vertreten wir Sie gern.
Der Erbschein ist erteilt. Aber entspricht er auch der Wahrheit? Wir vertreten Sie in der Anfechtung eines Erbscheins.
Der Erbe ist den Pflichtteilsberechtigten gegenüber zur Auskunft verpflichtet. In der Praxis werden Auskünfte nur unvollständig erteilt - wenn überhaupt. Wir vertreten Sie gern und sind robuste Verhandlungsgegner. Bei der Stufenklage machen wir gleich die Zahlung mit geltend.
Mitunter ist rasches Handeln gefragt. Bis die Hauptsacheklage entschieden ist, kann es lange dauern. Bis dahin wird die Gegenseite Fakten geschaffen haben. Eine einstweilige Verfügung bringt Ihnen entscheidende Vorteile, um dies zu verhindern.
Wer denn nun Erbe ist, ist in der Praxis häufig sehr streitig. Häufig stellt sich dabei die Frage nach der Wirksamkeit eines vorhandenen Testaments. So ist die Testierfähigkeit ein erbrechtliches Dauerthema. Wir verfügen über ein umfassendes Netzwerk von Ärzten und Sachverständigen, die uns in medizinischen Fachthemen wie Demenz und lichten Momenten gern unterstützen.
Ist jemand durch das Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden, steht ihm dennoch der Pflichtteil zu. Häufig in Kombination mit der Auskunftsklage, setzen wir Ihre Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter durch.
Hat jemand laut Testament Anspruch auf den Pflichtteil, steht an zu klären, welche Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Ableben an wen vorgenommen wurden. Der Pflichtteilsberechtigte ist so zu stellen, als wären die verschenkten Gegenstände noch im Nachlass vorhanden. Da die Auskünfte über erhaltene Schenkungen häufig nicht freiwillig erteilt werden, sind entsprechende Auskunftsklagen mitunter unvermeidbar.
Nachlassverfahren
(Probate Proceedings)
Wir kümmern uns um Ihren Nachlass.
Und sichern ihn.
Wir helfen im Erbfall, den Nachlass für Sie zu sichern. Wer auch immer daran zerren mag - Miterben, Testamentsvollstrecker, Pflichtteilsberechtigte. Wir kämpfen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Einen Erbschein kann ein Erbe benötigen, weil beispielsweise die Bank auf dessen Vorlage besteht. Auch im Falle, dass die Erbeneigenschaft angezweifelt wird, kann ein Erbschein sehr hilfreich sein. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Im Falle eines sich anbahnenden Erbstreits ist entscheidend, den Nachlass zu sichern. Bis ein Erbe feststeht, kann viel Zeit vergehen. In der Praxis ist häufig ein Nachlassverzeichnis gefragt. Auch diesbezüglich unterstützen wir Sie gern.
Bei Testamenten stellt sich häufig die Frage, ob die testierende Person noch Herrin ihrer Sinne war. Möglicherweise liegt auch eine Bedrohung oder die Ausnutzung einer besonderen Schutzbeziehung zur späteren Erblasserin vor (auch "Erbschleicherei" genannt). Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte vollumfänglich zu wahren, ggf. auch mithilfe von Ermittlungen.
Rechtsanwältin Kösling und Rechtsanwalt Dr. George sind beide zertifizierte Testamentsvollstrecker. Wir kennen die Probleme rund um die Testamentsvollstreckung. Mit welchem Anliegen auch immer Sie sich an uns wenden – wir helfen Ihnen gern.
Erbrechtliche Gestaltung
(Legal Drafting)
Wir haben Ihr Erbe vollständig im Blick.
Und regeln es.
Eine kluge erbrechtliche Gestaltung bereits zu Lebzeiten erspart den Erben Ärger und Auseinandersetzungen. Außerdem gibt sie dem zukünftigen Erblasser das gute Gefühl, nichts dem Zufall zu überlassen.
Mit einem Testament lassen sich die buchstäblich "letzten Wünsche" gestalten und umsetzen. Wichtig beim Aufsetzen eines Testaments ist es, das Unmögliche vom Möglichen zu unterscheiden. Wir erstellen Ihnen eine Vorlage nach Ihren Wünschen und Vorstellungen, sodass Sie Ihren Nachlass in Sicherheit wissen.
Häufig setzen sich Eheleute wechselseitig zu Erben ein mit der Maßgabe, dass die Kinder erst erben sollen, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. Ob dies tatsächlich sinnvoll ist, prüfen wir gern für Sie im Einzelfall. Die Bewertung Ihrer individuellen Situation entscheidet.
Bereits im Gesellschaftsvertrag sollte die Nachfolge sauber geregelt sein. Was soll passieren, wenn ein Gesellschafter verstirbt. Wie geht es mit dem Unternehmen weiter, wer darf ggf. ins Unternehmen eintreten und zu welchen Konditionen ... - dringende Fragen, die wir gern mit Ihnen gemeinsam erörtern und Lösungen für Sie finden.
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoller ist. Beide Varianten haben entscheidende Vor-, aber auch Nachteile. Beim Testament beispielsweise können Sie Ihren letzten Willen jederzeit wieder ändern. Dies geht beim Erbvertrag nicht. Wie bei jedem Vertrag müssen alle Vertragsparteien einer Änderung zustimmen. Gleichzeitig reduziert ein geschlossener Vertrag ganz erheblich die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Erben streiten werden.
Ein Vermächtnis gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Gegenstand aus dem Erbe zu separieren. Auf diese Weise gewinnen Sie Gestaltungsspielraum, was Ihren Nachlass angeht. Wir helfen Ihnen, kreative Lösungen zu finden und diese in der Praxis umzusetzen.
Der Verzicht auf ein Erbe bzw. die Erbausschlagung kann vielfältige Gründe haben. Wichtig ist in jedem Fall, schnell zu handeln und dies gleichzeitig solide informiert zu tun. Wir sind ansprechbar und an Ihrer Seite.
Je komplexer die Lebenssituation und je mehr Erben im Spiel sind, desto größer ist das Streitpotenzial. In dieser Situation kann helfen, eine Person des Vertrauens als Testamentsvollstrecker einzusetzen, um die Konfliktgefahr zu entschärfen. Dies gilt umso mehr, wenn die Erben noch minderjährig sind.
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