Streitigkeiten
(Corporate Litigation & Disputes)
Wir wissen, wie man im Streit besteht. Und gewinnt.
Streitige Auseinandersetzungen sind unsere Spezialität. Lösungen in Ihrem Sinne zu liefern, ist unsere Leidenschaft, insbesondere in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Gesellschafterstreitigkeiten können viele Ursachen haben und werden oftmals erbittert geführt, unabhängig davon, ob die Streitigkeiten Personen- oder Kapitalgesellschaften betreffen. Für die beteiligten Gesellschafter haben derartige Streitigkeiten oft gravierende Folgen. Wir vertreten Sie als Geschädigten.
Die Organhaftung – also die persönliche Haftung der Gesellschaftsorgane gegenüber der Gesellschaft auf Schadenersatz – ist eine individuelle Verantwortlichkeit für eigenes pflicht- und sorgfaltswidriges Handeln. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Durchsetzung solcher Ansprüche als auch bei deren Abwehr, ggf. auch in Zusammenhang mit D & O Versicherungen. So oder so: Wir setzen uns für unsere Mandanten ein und kämpfen für sie. Erfolgreich.
Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse sind zwar anfechtbar, aber – abgesehen von Beschlüssen mit besonders schwerwiegenden Mängeln – zunächst wirksam. Wegen der kurzen Anfechtungsfrist ist regelmäßig ein bestimmtes und entschlossenes Handeln gefragt. Wir helfen unseren Mandanten dabei, sich gegen fehlerhafte Beschlüsse zur Wehr zu setzen.
Scheiden Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, steht Ihnen in der Regel eine Abfindung zu. Wir helfen Ihnen, berechtigte Abfindungsansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist ein Mittel, sich eines "unliebsamen" Gesellschafters zu entledigen, bzw. das Eindringen Dritter – Gläubiger und Erben – zu verhindern. Wir unterstützen unsere Mandanten bei berechtigten Einziehungen oder wehren unberechtigte Einziehungsversuche ab.
Gründung & Strukturierung
(Corporate Structuring)
Wir wissen, wie man Unternehmen gründet. Und strukturiert.
Wir beraten unsere Mandanten von Anfang bis Ende, von der Gründung eines Unternehmens über dessen Strukturierung bis zur Beendigung.
Bei der Gründung von Unternehmen verstehen wir uns als kritischen Berater und Partner unserer Mandanten. Wir verhelfen Ideen und Zielen unserer Mandanten zur Realität.
Sei es im Zuge einer Unternehmensgründung oder später. Wir helfen unseren Mandanten bei der Umsetzung ihrer Ideen. Die Kunst besteht darin, mögliche Konflikte vorherzusehen und durch entsprechende Gestaltungen im Voraus zu vermeiden. Dabei hilft uns nicht zuletzt unsere große Erfahrung in Streitigkeiten.
Mit unserem erfahrenen Team können wir unseren Mandanten nicht nur bei der Neugründung von Unternehmen unterstützen, sondern auch bei der (Um-)Gestaltung bestehender Unternehmen. Ob es gilt, neue Geschäftsfelder zu erschließen oder Strukturen zur Mitarbeiterbeteiligung zu schaffen. Ob Umwandlungen oder Konzernierung mit Cash-Pooling – Sie sind bei uns in besten Händen.
Mit unserer hohen erbrechtlichen Expertise im Team sind wir prädestiniert als Berater für Nachfolgeregelungen. Von der Beteiligung weiterer Familienmitglieder bis hin zur Konzeption einer Familienstiftung. Bei uns sind Sie in den besten Händen.
Nach Auflösung einer Gesellschaft ist diese abzuwickeln, mit dem Ziel, sämtliche Gläubiger zu befriedigen und verbleibendes Vermögen unter den Gesellschaftern zu verteilen. Mit unserem erfahrenen Team unterstützen wir unsere Mandanten auch bei diesem Schritt.
Beratung
(Legal Advisory)
Wir wissen, wie man Unternehmen führt. Und wächst.
Mit unserem Team sind wir in der Lage, Sie umfassend rechtlich und strategisch in alltäglichen und nicht alltäglichen Aufgaben der Unternehmensführung zu beraten.
Zur Unternehmensführung gehört – insbesondere in Konfliktsituationen – sauberes Arbeiten, um möglichst geringe Angriffsfläche zu bieten. Wir unterstützen unsere Mandanten daher auch bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen, begonnen bei der formal und inhaltlich korrekten Einladung.
Wir beraten Gesellschaftsorgane umfassend rechtlich und strategisch und unterstützen unsere Mandanten dabei, auch in Krisensituationen einen kühlen Kopf zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Die Bestellung und Abberufung von Organen kann Gesellschafter insbesondere in Konfliktsituationen vor Herausforderungen stellen. Wir helfen unseren Mandanten, diese Herausforderungen zu meistern, mit bestmöglichem Auskommen für unsere Mandanten und deren Unternehmen.
Rund um vertragliche Gestaltungen sind wir gern für Sie da. Unser Fokus liegt hierbei auf Gesellschafts- und/oder Erbrecht. Wir lieben die Kreativität, die in einem solide erstellten Vertragswerk zum Ausdruck kommt.
Unter "Corporate Housekeeping" versteht man alles, was getan werden muss, damit Unternehmen den handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben genügen. Von Gesellschafterversammlungen, über die Bestellung und Abberufung von Organen und die Pflege von Gesellschafterlisten. In diesem Gebiet sind wir Ihr Ansprechpartner.
Corporate Compliance bedeutet für ein Unternehmen, sich an gesetzliche Bestimmungen und selbst auferlegte Richtlinien und Vorgaben zu halten. Die Bedeutung von Corporate Compliance ist nicht zu unterschätzen, gesetzeswidriges Verhalten kann erheblich zur Rufschädigung des Unternehmens beitragen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen auf Kurs zu bringen oder auf Kurs zu halten.
Mit unserem Team begleiten wir Sie auch bei Kapitalisierungsmaßnahmen wie z. B. Kapitalerhöhungen und Gesellschafterdarlehen.
Transaktionen
(Mergers & Acquisitions)
Wir wissen, wie man Unternehmen kauft. Und verkauft.
Mit mehrköpfigen Anwaltsteams und weiteren Spezialisten begleiten wir Transaktionen für Privatpersonen, Unternehmen sowie Konzerne und Private-Equity-Gesellschaften. Unser spezialisiertes anwaltliches Angebot runden wir mit unseren hauseigenen Investigativ-Leistungen ab.
Der Kauf und Verkauf von Unternehmen, häufig GmbH-Anteilen, ist Teil unseres Portfolios. Häufig im Rahmen der Nachfolge, mitunter auch im Anschluss an einen Gesellschafterstreit.
Häufig ist für den Kauf von GmbH-Anteilen eine Finanzierung notwendig. Wir prüfen Geschäftsmodelle und beraten Sie gern in Sachen Finanzierung Ihres Projekts. Zudem verfügen wir über ein exzellentes Netzwerk von Finanzierungsberatern mit speziellen Branchenkenntnissen.
Ein Asset Deal ist der Verkauf einzelner Vermögensgegenstände, ein Share Deal der Verkauf von Anteilen. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, entscheiden wir im Einzelfall. Wir beraten und vertreten Sie bei den Vertragsverhandlungen.
Bevor es zum Kauf eines Unternehmens kommt, steht eine fundierte Prüfung auf Herz und Nieren an. Wir weisen Sie auf mögliche Risiken und Nebenwirkungen hin. Sofern wir Sie als Verkäufer des Unternehmens vertreten, schauen wir bereits im Vorfeld, bevor wir auf den Markt gehen, nach Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens. Nur so kann Ihr Unternehmensverkauf erfolgreich gelingen.
Zum Aufbau des Vermögensportfolios können Unternehmensbeteiligungen sinnvoll sein. Wir beraten Sie rund um stille Beteiligung, Treuhandschaft und Co.
Joint Ventures sind die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Kooperation zwischen Unternehmen. Mitunter stehen komplexe Strukturen an. Wir behalten für Sie den Überblick. Sowohl in der Gestaltung, als auch in den Verhandlungen.
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Auf Wunsch erhalten alle neuen Mandanten eine kostenfreie Mandantenkarte in Kreditkartenform. So können Sie uns jederzeit bei Rechtssachen und Konfliktsituationen als Ihre Rechtsanwälte präsentieren.
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Je nach Corona-Lage und aktueller Regelung bieten wir ein persönliches Treffen bei uns oder eine Konferenzschaltung. Unsere Räumlichkeiten verfügen über aktive Luftzufuhr und UV-Luftreinigungssysteme.