• Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht

    Leistungen im Gesellschaftsrecht

    Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten  -
     Litigation &
    Dispute Resolution

    Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht können sowohl für das betroffenen Unternehmen als auch dessen Gesellschafter existenzbedrohend sein. Egal, worum es geht, ob um Fragen der Organhaftung, die Anfechtungen von Beschlüssen, unberechtigte Entnahmen oder den Ausschluss eines Gesellschafters. – Mit dem Team von George & Partner stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte und Ermittler zur Seite, um mit Ihnen und für Sie optimale und kreative Lösungsstrategien zu entwickeln und durchzusetzen, insbesondere dann, wenn die Gegenseite unredlich oder gar dolos handelt.


    Wir freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden. Rufen Sie jetzt unverbindlich an!

    ✆ Kontakt
    Mehr erfahren ⟶

Themenübersicht

Prozessführung im Gesellschaftsrecht ⟶
Dispute Resolution – Alternative Streitbeilegung ⟶

Sie brauchen Unterstützung bei Gesellschafterstreitigkeiten? - Wir sind gerne für Sie da!

Unterstützung bei Gesellschafterstreitigkeiten vom Fachanwalt

Wir sind als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Kontaktieren Sie uns:

+49 (0)30 863 222
kontakt@georgepartner.de

Sprechen Sie mit uns!

​Prozessführung im Gesellschaftsrecht

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt im Gesellschafterstreit oft nur der Gang vor Gericht. Das Team von George & Partner ist erfahren in der Führung von Prozessen. Das Credo ist, dass sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Streitigkeiten nichts dem Zufall überlassen wird. Damit sind wir sehr erfolgreich.

Im Folgenden ein Überblick über Themengebiete, in denen häufig Prozesse geführt werden.

​a) Streit unter Gesellschaftern allgemein

Gesellschafterstreitigkeiten in Gesellschaften sind häufig, werden oftmals erbittert geführt und können gerade, wenn die sich streitenden Gesellschafter jeweils mit 50% am Unternehmen beteiligt sind, das Unternehmen in die Krise stürzen. Statt das Unternehmen voranzutreiben, blockieren sich die Gesellschafter in dieser Konstellation häufig gegenseitig und lähmen das Unternehmen. Damit einergehend ist eine Vielzahl von Konstellationen denkbar, in denen ein gerichtliches Vorgehen unumgänglich wird, entweder weil eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, oder weil Fristen gewahrt werden müssen.

Das Team von George & Partner hilft Ihnen, wenn es darum geht, Sie als Betroffenen von Gesellschafterstreitigkeiten zu schützen und Ihre Rechte durchzusetzen. Kontkatieren Sie uns!

​b) Vorgehen gegen fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse

Sind Gesellschafterbeschlüsse fehlerhaft zustande gekommen oder zu Unrecht nicht zustande gekommen, ist es möglich, diese im Wege der Beschlussanfechtungsklage anzugreifen und fehlerhafte Beschlüsse anzufechten oder für nichtig erklären zu lassen. Häufig gilt es in diesen Fällen schnell zu handeln, weil in Satzungen häufig Fristen für die Einreichung der Anfechtungsklage vereinbart werden. Mit unserem Team aus erfahrenen Fachanwälten unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

​c) Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Geschäftsführer

EIne Konstellation möglicher Klagen errgibt sich aus der Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen die handelnden Organe der Gesellschaft, also den oder die Geschäftsführer. Schadenersatzansprüche gegen die Geschäftsführer stehen grundsätzlich nicht einzelnen Gesellschaftern, sondern der Gesellschaft selbst zu. Entsprechend muss die Geltendmachung derartiger Ansprüche von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Wir beraten Sie gerne!

​d) Vorgehen bei Verweigerung berechtigter Auskünfte

In vielen Fällen werden Mitgesellschafter, zumal dann, wenn Sie nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind, systematisch von die Gesellschaft betreffenden Informationen abgeschnitten. Die Bitte um Gewährung von Einsicht in aktuelle Geschäftszahlen oder um Einsicht in sonstige Unternehmensakten wird dann mit oft fadenscheniger Begründung zurückgewiesen. In diesen Fällen bleibt nur die Erhebung einer gegen die Gesellschaft gerichteten Auskunfts- und Ensichtsklage, mit dem Ziel, die Geschäftsführung zur Gewährung der begehrten Einsicht zu verpflichten. Das Team von George & Partner unterstützt Sie einerseits bei der Erhebung entsprechender Klagen, aber auch bei der Einsichtnahme. Sprechen Sie mit uns!

Mehr erfahren:
Gesellschafterstreit friedlich lösen!
Gesellschafterstreit gewinnen!

Haben Sie Fragen zu Gesellschafterstreitigkeiten? –  Rechtsanwältin Juliane Kösling berät Sie gerne!

Unterstützung bei Gesellschafterstreitigkeiten vom Fachanwalt
Mehr zu Juliane Kösling ⟶

Wir sind gerne für Sie da:

+49 (0)30 863 222
kontakt@georgepartner.de

Sprechen Sie mit uns!

​2. Dispute Resolution – Alternative Streitbeilegung

Dispute Resolution, oder Alternative Dispute Resolution, also die Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung außerhalb von Gerichten, spielt eine immer wichtigere Rolle bei Gesellschafterstreitigkeiten. Hintergrund ist, dass immer mehr Gesellschafftsverträge sogenannte Schiedsklauseln enthalten, mit dem Ziel, Streitigkeiten im Wege des Schiedsverfahrens, außerhalb des des ordentlichen Gerichtswegs, zu lösen.

Schon aus diesem Grund ist es für einen Prozessanwalt unumgänglich, die Gepflogenheiten und Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung zu kennen.


Mit dem Team von George & Partner steht Ihnen diesbezüglich ein Team aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Seite.

​​a)  Die Schiedsvereinbarung - Ausschluss des ordentlichen Gerichtswegs

In Gesellschaftsverträgen – vornehmlich in GmbH-Satzungen – finden sich häufig sogenannte Schiedsvereinbarungen, deren Zweck darin besteht, ein Schiedsgericht zur Entscheidung über aus dem Gesellschaftsverhältnis entstehende Streitigkeiten zu berufen und so den Rechtsstreit von der ordentlichen Gerichtsbarkeit (also den allgemeinen Zivilgerichten) fern zu halten. Es ist möglich, das Schiedsgericht nur für einzelne, bestimmte Streitkonstellationen zu berufen oder umfassend für sämltiche Streitigkeiten. Empfelenswert ist in der Regel – wenn man schon eine Schiedklausel in die Satzung aufnimmt – diese möglichst umfassend auszugestalten, um Streitigkeiten über die Zuständigkeit  zu vermeiden.

​b) Vor und Nachteile der alternativen Streitbeilegung

Die Vorteile einer Entscheidung durch ein Schiedsgericht sind, dass Schiedsgerichtsverhandlungen, anders als Verhandlungen vor ordentlichen Gerichten,  nicht öffentlich sind. Hierdurch ist grundsätzlich ein erhöhtes Maß an Vertraulichkeit gegeben. Wenn den Gesellschaftern also daran gelgen ist, dass Streitigkeiten vertraulich bleiben und nicht öffentlich werden, ist eine Schiedsvereinbarung empfehlenswert.

Erfahreungsgemäß sind Verfahren vor einem Schiedsgericht häufig schneller abgeschlossen, schon, weil es vor Schiedsgerichten statistisch häufiger zu einer gütlichen Einigung kommt.

Es gibt aber auch Gründe, die gegen eine Schiedsvereinbarung sprechen:

Zunächst sind vor allem bei niedrigen Streitwerten in der Regel die Kosten eines Schiedsverfahrens höher als die eines Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten.

Zudem sind Entscheidungen von Schiedsgerichten in der Regel nicht gerichtlich überprüfbar, weil es keinen Instanzenzug gibt und der Überprüfbarkeit der Enscheidung durch ordentliche Gerichte enge Grenzen gesetzt sind. Zu beachten ist weiter, dass die Auswahl des Schiedsrichters ein erhebliches Streitpotenzial in sich bergen kann.

Schließlich gibt es Konstellationen in denen strittig ist, ob eine Schiedsklel überhaupt wirksam vereinbart werden kann. Dies gilt zum Beispiel für Schiedsklauseln bei Aktiengesellschaften in Bezug auf Beschlussmängelstreitigkeiten.

Das Team von George und Partner berät Sie gerne zum Thema Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen. Kontaktieren Sie uns!

​​c) Ablauf der alternativen Streitbeilegung

Der Ablauf eines Schiedsverfahrens ist in den §§ 1025-1066 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, wobei von diesen Vorschriften in vielen Fällen durch Vereinbarung abgewichen werden kann. Im Übrigen ähnelt der Ablauf eines Schiedsverfahrens dem Ablauf eines ordentlichen Gerichtsverfahrens.

Haben Sie noch Fragen? – Dann kontaktieren Sie uns!

✆ Kontakt

Suchen Sie juristische Unterstützung für alternative Streitbeilegung oder eine Klage? – Rechtsanwalt Dr. Niels George und sein Team berät und vertritt Sie gerne!

Unterstützung bei Gesellschafterstreitigkeiten vom Fachanwalt
Mehr zu Dr. Niels George ⟶

Wir sind gerne für Sie da:

+49 (0)30 863 222
kontakt@georgepartner.de

Sprechen Sie mit uns!

Werden Sie Mandant

Wir sind Ihr anwaltlicher Partner:

+49 (0)30 863 222
kontakt@georgepartner.de

Sprechen Sie mit uns!

Werde Teil unseres Teams

Bewirb Dich bei George & Partner:

+49 (0)30 863 222 080
karriere@georgepartner.de

Aktuelle Stellenangebote

​Sprechen Sie jetzt kostenfrei mit uns!

Wir bieten Ihnen kostenfrei und unkompliziert ein erstes Telefongespräch. Ersparen Sie sich lange Recherchen im Internet und kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich.


Telefon +49 (0)30 863 222
kontakt@georgepartner.de


Exklusive Mandantenkarte für Sie

Auf Wunsch erhalten alle neuen Mandanten eine kostenfreie Mandantenkarte in Kreditkartenform. So können Sie uns jederzeit bei Rechtssachen und Konfliktsituationen als Ihre Rechtsanwälte präsentieren.

Mandantenkarte der Kanzlei George & Partner Rechtsanwälte mit Fachanwälten für Gesellschaftsrecht und Expertise bei Streitigkeiten

Erstberatung vereinbaren

Suchen Sie eine Einstiegsberatung zum Sachverhalt durch einen Rechtsanwalt inklusive Beantwortung erster Fragen ohne hohe Gebühren und ohne gleich ein Mandat zu erteilen? Gerne bieten wir Ihnen eine anwaltliche Erstberatung zum pauschalen Festpreis ohne Kostenrisiko an.


Je nach Corona-Lage und aktueller Regelung bieten wir ein persönliches Treffen bei uns oder eine Konferenzschaltung. Unsere Räumlichkeiten verfügen über aktive Luftzufuhr und UV-Luftreinigungssysteme.