• Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht

    Wir beraten Sie beim Verkauf Ihres Unternehmens


    Unternehmensverkauf -
    Mergers & Acquisitions

    Ein Unternehmen zu verkaufen, ist kein einfacher Prozess. Denn ein Unternehmen ist mehr  als die Summe seine Jahresabschlüsse und oft ein Lebenswerk. Unabhängig davon, welche Lösung Sie anstreben, ob familieninterne Nachfolge, Verkauf an Mitarbeiter oder an Dritte: Der Erfolg eines Unternehmensverkaufs hängt von reibungslosem Prozessmanagement und einem erfahrenen Team ab. Wir handeln initiativ, mit Weitblick und in Ihrem Interesse und stehen Ihnen als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner und Unterstützer zur Seite. Rufen Sie uns an.

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    ​Unsere Qualitäten

    Team

    Wir halten den Teamgedanken auch bei Transaktionsprozessen für sehr wichtig. Als Mandant stehen Sie im Mittelpunkt unseres Teams. Sie werden also von mehreren Anwälten und weiteren Teammitgliedern betreut.

    Ideen

    Individuelle Beratung bedeutet auch, dass wir stets offen für neue Ideen sind. Wir entwickeln aus Ideen die besten Lösungen mit Ihnen und für Sie und setzen diese in die Realität um.

    Erfahrung

    Das Team von George & Partner verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Transaktionsgeschäfts. So wären Sie auch nicht der erste Mandant, der sein Unternehmen mit unserer Hilfe verkauft hat und mit dieser Entscheidung noch nach Jahren zufrieden ist.

    Individuelle Beratung

    Wir beraten stets individuell, denn jeder Fall ist anders. UNd Standardardbehandlung ist – wenn sie denn überhaupt möglich ist – nur selten zufriedenstellend.

    Referenzen

    Wiir sind stolz darauf, mit zufriedenen Mandanten aufwarten zu können. Ein Höchstmaß an Mandantenzufriedenheit ist unser Ziel, das wir niemals aus den Augen verlieren.

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Themenübersicht

Ein Unternehmen veräußern – Möglichkeiten ⟶
Auktion oder Verhandlung ⟶
Due Diligence als Verhandlungsbasis ⟶
Glossar ⟶

​​Ein Unternehmen veräußern – Möglichkeiten

Die geeignete Methode der Veräußerung eines Unternehmens hängt maßgeblich von äußeren Faktoren ab. In der Regel ist der Verkauf das richtige Mittel. Aber auch die Veräußerung durch Umwandlung oder im Wege der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung ist denkbar.

​​a) Der Unternehmensverkauf - die häufigste Art der Veräußerung

Der Unternehmensverkauf ist geprägt von Verhandlungen über die Modalitäten, begleitet von einer Due-Diligence-Prüfung und dem Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung, in der Regel eines Kaufvertrags. Bestimmte gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Konstellationen können in Einzelfällen andere Vertragsformen erforderlich machen. Hier ist umfassende rechtliche Beratung von Beginn an zu empfehlen.

​​b) Veräußerung durch Umwandlung

Umwandlungen nach dem  Umwandlungsgesetz sind die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und der Formwechsel. All diese Formen können beim Unternehmensverkauf eine Rolle spielen. In vielen Fällen kann es schon im Vorfeld ratsam sein, bestimmte Unternehmensteile abzuspalten und erst danach zu übertragen. Auch hierbei beraten und unterstützen wir Sie gerne mit unserem Team.

​​c) Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung oder Erbfall

Auch im Wege der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung oder durch Erbfall kann ein Unternehmen ganz oder in Teilen veräußert werden.  Hier gilt es, verschiedene Interessenlagen beim Generationenwechsel durch entsprechende Regelunge zu  berücksichtigen.

Das Team von George & Partner ist auch in diesen Konstellationen erfahren und verfügt insbesondere auch über entsprechende erbrechtliche Expertise. Wir unterstützen Sie daher gerne auch dann, wenn es Ihnen nicht darum geht, Ihr Unternehmen zu verkaufen, sondern wenn es darum geht, entsprechende erbrechtliche Regelungen zu treffen.

Wir verhandeln für Sie und vertreten Ihre Interessen!

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​Auktion oder Verhandlung – Der Verkaufsprozess

Es gibt im wesentlichen zwei Arten, einen Unternehmensverkauf abzuwickeln. Einerseits kann dies im Wege eines Auktionsverfahrens erfolgen oder "one-to-one" im Wege der Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer.

​a) Auktionsverfahren – vorteilhaft für den Verkäufer

Ein Auktionsverfahren ist gekennzeichnet von der parallelen Ansprache mehrerer möglicher Kaufinteressenten. Durch abzugebende Gebote wird vermieden, dass die Verhandlungen über den Kaufpreis "auf die lange Bank" geschoben werden. Und wenn ein Kaufinteressent abspringt, ist dies zu vermscherzen, weil dann mit dem oder den verbliebenen Interessenten weiterverhandelt werden kann. Beides klare Vorteile für den Verkäufer.

​b) One-to-one – Zwei Parteien verhandeln

Die zweite Variante ist die Verhandlng mit nur einem Kaufinteressenten von Anfang an. Diese frühe Festlegung auf einen Kaufintressenten birgt das Risiko, dass mit dem Prozess von vorne begonnen werden muss, falls der Käufer abspringt. Aus Verkäufersicht sollte eine one-to-one Situation daher nur in folgenden Fällen in Betracht kommen:
  • Das Unternehmen ist nur schwer verkäuflich, etwa weil dieses sich kurz vor der Insolvenz befindet.
  • Es liegt eine Marktkonstellation vor, die – z. B. aus kartellrechtlichen Gründen – keine weiteren Mitkäufer zulässt. 
  • Käufer und Verkäufer standen zuvor in guter Geschäftsbeziehung oder es gibt andere enge Beziehungen zwischen den Vertragspartnern (zum Beispiel familiäre Bande), sodass die Gewinnmaximierung nicht im Vordergrund steht und ein anderer Käufer nicht in Betracht kommt.

Die one-to-one-Situation findet sich indes auch, wenn das zu verkaufende Unternehmen sehr jung oder klein und die Verkäuferseite unerfahren ist. Die Verkäufer glauben oft auch, auf (rechtliche) Beratung verzichten zu können. Dies kann sich rächen, wenn der Käufer seine "Exklusivität" zulasten der Verkäufer ausspielt, um den Kaufpreis zu drücken oder für ihn günstige Klauseln in den Kaufvertrag zu verhandelt.


Das erfahrene Team von George & Partner vertritt Ihre Interessen beim Verkauf Ihres Unternehmens. Um das für Sie optimale Ergebnis herauszuholen, scheuen wir keinen Aufwand. Zögern Sie nicht, uns frühzeitig unverbindlich zu kontaktieren.

Haben Sie Fragen zum Thema M & A? –  Rechtsanwältin Juliane Kösling berät Sie gerne!

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​Due Diligence als Verhandlungsbasis

Kein Unternehmensverkauf findet heutzutage ohne eine Due-Diligence-Prüfung statt.

Eine Due-DiIigence-Prüfung dient dem Käufer dazu, die Risiken im Zielunternehmen aufzudecken, damit diese später bei Gestaltung des Kaufvertrags berücksichtigt werden können; sie dient als Grundlage für die Bewertung des Unternehmen und die Bestimmung des Kaufpreises.

Neben der "Käufer Due Diligence" wird  immer häufiger auch eine Due-Diligence-Prüfung durch die Verkäuferseite (sogenannte "Vendor Due Diligence") durchgeführt. Ziel ist, dass die Verkäuferseite das eigene Unternehmen bewerten kann und kennt dessen Risiken.

Das Team von George & Partner ist erfahren in der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, sowie der Einrichtung von Datenräumen für Due-Diligence-Prüfungen. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

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FAQ
Glossar zu M&A - Fragen einfach beantwortet​​

Sie haben Fragen? Wir liefern die Antwort.

Was bedeutet M & A?

​Was bedeutet M & A?

"M&A" steht für Mergers and Acquisitions, was so viel bedeutet wie Zusammenschlüsse und Übernahmen. Damit werden internationale Transaktionen zusammengefasst, bei denen es um den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensanteilen geht.

Ist eine Due Diligence immer nötig?

Ist eine Due DIligence immer nötig?

Eine Due Diligence Prüfung ist nicht zwingend, aber ratsam. Wenn ein Käufer ein Unternehmen sehr gut kennt, kann er zwar auf eine Due Diligence Prüfung verzichten, ratsam ist dies jedoch nicht. Schon deshalb, weil im Kaufvertrag später Vereinbarungen getroffen werden können, die durch eine Due-Diligence-Prüfung erst möglich werden, wie Garantien, die sich darauf beziehen, dass der Verkäufer alle ihm bekannten Risiken im Datenraum veröffentlicht hat.


Was kostet eine Due Diligence Prüfung?

​Was kostet eine Due-Diligence-Prüfung?

Die Kosten einer Due-Diligence-Prüfung lassen sich nicht exakt beziffern. Der wesentliche Kostenfaktor sind hierbei die Kosten der Prüfer. In jedem Fall lässt sich aber sagen, dass die Kosten für eine Due Diligence Prüfung gut investierte Ausgaben sind. Denn andernfalls läuft man als Käufer Gefahr, "die Katze im Sack" zu kaufen und das ist bei den Beträgen, um die es meist geht, nicht vertretbar.


Wie bewertet man ein Unternehmen?

Wie bewertet man ein Unternehmen?

Zur Bewertung eines Unternehmens gibt es verschiedene Methoden. Allen Methoden gemeinsam ist, dass hierfür die Unternehmenskennzahlen notwendig sind. Aus diesem Grund kann eine valide Bewertung von Käuferseite erst während des Due-Diligence-Prozesses stattfinden. Eine Methode ist das "Discounted-Cashflow-Verfahren". Hierbei wird der Wert eines Unternehmens dadurch bestimmt, künftig zu erwartende Cashflows zum Bewertungsstichtag (durch Abzinsung) bewertet werden. Die Summe dieser Werte ergibt den Unternehmenswert.

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