• Anwalt für Erbrecht - Erbstreit gewinnen

    Erbstreit gewinnen



    Anwalt für Erbrecht - ​Erbstreit gewinnen

    Als Anwälte für Erbrecht helfen wir Erbstreitigkeiten zu gewinnen, denn wir wissen, dass Erbstreit einer der häufigsten Gründe für erbittert geführte Konflikte in Familien sind. Nicht selten verhalten sich Akteure dabei unredlich oder strafrechtlich relevant.  Wir haben langjährige Erfahrung mit Erbstreitigkeiten vor Gerichten und stehen unseren Mandanten in derartigen Fällen als Full-Service-Partner zur Seite..

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Erbstreit 
Themenübersicht & Inhaltsverzeichnis

Tatort Erbe - Wenn Miterben stehlen, lügen und betrügen ⟶
Die Methoden "kriminell" handelnder Miterben ⟶
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​Erbstreit gewinnen
Tatort Erbe - Wenn Miterben stehlen, lügen und betrügen

Als Anwälte für Erbrecht wissen wir, dass Erbangelegenheiten – insbesondere Erbstreitigkeiten unter Geschwistern – nicht selten zu erbitterten Familienkriegen ausarten. Hierbei werden von der anderen Seite mitunter unsaubere oder unerlaubte Handlungen vorgenommen, wenn es darum geht, die eigenen Interessen auf Kosten der anderen durchzusetzen. In solchen Fällen sind außergerichtliche Verhandlung oder eine Mediation oft von vornherein aussichtslos, in andere Fällen scheitern sie. Hier finden Sie Beispiele, bei denen oft kein anderer als der Rechtsweg bleibt:

Wenn das Erbe gestohlen wird - Diebstahl oder Unterschlagung des Erbes

Nur selten haben alle Miterben die gleiche räumliche Nähe oder Distanz zum Erblasser. Während die einen mit dem Erblasser im Haus gelebt haben oder in der Nähe, leben andere weiter weg. Manche haben sich täglich um den Erblasser gekümmert, andere konnten dies nicht. Bei großer räumlicher Nähe können einige Erben der Versuchung nicht widerstehen, Nachlassgegenstände "verschwinden" zu lassen. Oft möglicherweise sogar mit der festen, jedoch irrigen, Überzeugung, ihnen stehe dieses "Extra" zu. Hinzu kommt, dass Miterben einander in der Regel nicht zur Auskunft verpflichtet sind. So wiegen sich die kriminellen Miterben in Sicherheit. In vielen Fällen kann ein Anwalt für Erbrecht helfen. Wir tun dies mit unserer langjährigen Erfahrung und bei Bedarf unserer Ermittlungsexpertise. Rufen Sie uns dazu an unter +49 (0)30 863 222 oder kontaktieren sie uns.

Verweigerte Erbauseinandersetzung und verschwenderische Nachlassverwaltung

Die Erben sind sich einig, Erben zu sein. Und grundsätzlich steht auch fest, wer wie viel bekommt. Das Erbe bestimmungsgemäß auseinandersetzen? – Fehlanzeige. Denn dann muss das Erbe ja verteilt werden. Lieber "verwalten" einige Miterben den Nachlass auf Kosten der Minderheit, indem sie davon ihren Lebensunterhalt bestreiten, während die Miterben leer ausgehen. Nebenbei wird der ein oder andere Nachlassgegenstand "versilbert". Bei einem konsequenten Vorgehen gegen derartige Praktiken stehen wir Ihnen unterstützend als Fachanwälte für Erbrecht zur Seite, bei Bedarf auch mit Ermittlern.

Das unbekannte Geschwister - der unliebsame Pflichtteilsberechtigte

Nicht Film, sondern Realität: Die Familie des Erblassers hat den Nachlass verteilt – möglicherweise gab es sogar ein Testament – und plötzlich kommt da diese Person um die Ecke, die angibt, Abkömmling (z. B. Tochter) des Erblassers zu sein und dies auch beweisen kann. Häufige Reaktion: Eine Mauer des Schweigens. Wir helfen in solchen Situationen, berechtigte Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.  Rufen Sie uns dazu an unter +49 (0)30 863 222 oder kontaktieren sie uns.

Erbbetrug - Unerwartet ein neuer Erbe im Testament

Plötzlich taucht neben den allseits bekannten Erben – beispielsweise Ehepartner, Kinder oder eine Stiftung – ein neuer Erbe im Testament auf. Er ist den Miterben nicht bekannt, in den letzten Jahren hat er/sie sich aber angeblich intensiv um den Erblasser gekümmert, z. B. als dessen Betreuer. Was hier im Raum steht: Testamentsfälschung und Erbschleicherei. Gerade in diesen Fällen verschwindet auch plötzlich Erbmasse. Hier ist schnelles und konsequentes Handeln geboten. Wir helfen.

Erbbetrug - Der unverhoffte Testamentsvollstrecker mit üppiger Vergütung

Ein Anwalt für Erbrecht weiß: Vorsicht ist auch geboten, wenn ohne sichtbare Notwendigkeit vom (möglicherweise dementen und deshalb betreuten) Erblasser plötzlich ein notarielles Testament auftaucht, mit dem Testamentsvollstreckung angeordnet wird. Wenn mit diesem Testament der Betreuer des Erblassers zum Testamentsvollstrecker (mit üppiger Vergütung) gemacht wurde, ist der Fall möglicherweise reif für die Staatsanwaltschaft (so in BGH v. 24.7.2018 - 3 StR 132/18).

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Rechtsanwältin Juliane Kösling ist im Erbrecht und Gesellschaftsrecht tätig und vertritt und berät Sie als Erben mit umfassender Erfahrung und Expertise auf ihrem Rechtsgebiet. Seit 2011 ist Rechtsanwältin Kösling Fachanwältin für Erbrecht und seit 2013 ist Anwältin Juliane Kösling zusätzlich zertifizierte Testamentsvollstreckerin.

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Die Methoden "kriminell" handelnder Miterben

Gegenseite bietet "gnädigerweise" Zahlung an,  jedoch einen mickrigen Betrag

So durchschaubar diese Methode ist, so verführerisch kann es dennoch für manche sein, solche Angebote anzunehmen. Immerhin erhält man dann ein kleines Sümmchen und der Streit ist beigelegt. Indes: Aus Sicht des Gegners haben Sie verloren. Fallen Sie darauf nicht herein. Wir wissen als Fachanwälte für Erbrecht, wie man damit umgeht. Rufen Sie uns unter +49 (0)30 863 222 an für ein unverbindliches Gespräch oder um eine Erstberatung zu vereinbaren oder kontaktieren Sie uns.

Gegenseite verweigert Auseinandersetzung: "Keine Liquidität"

Diese Methode wird gerne mit dem zu niedrigen Zahlungsangebot verknüpft. Mag diese Begründung auf den ersten Blick noch irgendwie schlüssig sein, verkennt sie doch, dass Bestandteil einer Erbauseinandersetzung eben oft ist, Nachlassgegenstände zu veräußern und den Erlös aufzuteilen. Häufiges Beispiel: Grundstücke.

Miterben machen (angebliche) "Gegenforderungen" geltend

Eine ebenso gängige Methode ist das "Kleinrechnen" des Erbauseinandersetzungsbetrags durch Aufrechnung mit hoch strittigen oder gar erfundenen Gegenforderungen. Hiergegen wissen wir vorzugehen. Rufen Sie uns dazu unter +49 (0)30 863 222 an oder kontaktieren Sie uns.

Unliebsamer Miterbe wird mit "Maßnahmen", wie Prozessen, gegängelt, angeblich unabhängig vom Erbstreit

Häufig werden unangenehme Miterben mit Maßnahmen gegängelt, die angeblich außerhalb der Erbangelegenheit stehen, mit dieser also nichts zu tun haben. Von wegen! Eine Methode ist das Erheben von Räumungsklagen gegen Miterben, z. B. wegen angeblichen Eigenbedarfs oder das Einklagen (erfundener) Forderungen. Ziel solcher Methoden ist in der Regel, den Miterben dazu zu bringen, von seinen berechtigten Forderungen Abstand zu nehmen. Hinzu kommt, dass derartige Prozesse die finanziellen Mittel schmälern.

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Seit 2017 ist Viktoria Heinze Fachanwältin für Erbrecht. Als international studierte Rechtsanwältin ist sie im Erbrecht und Gesellschaftsrecht tätig und steht Ihnen als kompetente Beraterin und Vertretung zur Seite.

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Erbstreitigkeiten
Glossar zum Erbstreit

Die wichtigsten Begriffe im Erbrecht kurz erklärt: 

Erblasser

​Erblasser 

Erblasser ist die Person, durch deren Tod (Erbfall) die Erbschaft auf den oder die Erben übergeht. Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen (Testament) oder Erbvertag den oder die Erben bestimmen und gesetzliche Erben ausschließen.

Pflichtteilsberechtigte

​Pflichtteilsberechtigte

Pflichtteilsberechtigte sind durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossene Abkömmlinge, Eltern oder der Ehegatte des Erblassers. Sie können von dem oder den Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil ist kein gesetzlicher Erbteil, sondern ein persönlicher Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Erbmasse

​Erbmasse

Erbmasse oder auch Erbschaft ist das gesamte Nachlassvermögen des Erlassers, das beim Erbfall als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Neben Rechten gehören hierzu auch Verbindlichkeiten (Schulden) des Erblassers, für die der Erbe grundsätzlich haften muss.

Testament

​​​Das Testament

Das Testament ist eine vom Erblasser getroffene Verfügung von Todes wegen, mit welcher der oder die Erben bestimmt werden. Möglich ist auch, einzelne Erben von der Erbfolge auszuschließen, ohne einen Erben einzusetzen. Ein Testament kann nur vom Erblasser persönlich errichtet werden. Er muss hierzu testierfähig sein.Mehr zum Testament.

Testamentsvollstrecker

​Testamentsvollstrecker​

Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser durch verfügung von Todes wegen (Testament) ernannte Person, welche – sofern der Erblasser nichts abweichendes bestimmt hat – die Aufgabe hat, die letztwiligigen Verfügungen des Erblassers auszuführen und den Nachlass zu verwalten. Er ist dabei nicht an Weisungen der Erben gebunden. Da er vom Erben bestimmt wurde, steht er auch nicht unter ständiger Aufsicht des Nachlassgerichts.

Testierfähigkeit

​Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist – als Unterform der Geschäftsfähigkeit – die Fähigkeit, ein wirksames Testament errichten zu können. Sie ist gemäß § 2229 BGB nicht gegeben, bei einem Minderjährigen unter 16 und bei einem Menschen, der wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Mediation

​Mediation

Die Mediation ist eine in den USA entwickelte Form zur außergerichtlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Von der Mediation zu unterscheiden ist die Güteverhandlung in gerichtlichen Verfahren vor dem angerufenen Gericht oder einem hierfür bestimmten Güterichter.

Erbschleicherei

​Erbschleicherei

Erbscheicherei meint im Allgemeinen das Bemühen Familienfremder, an das Erbe zu gelangen, obwohl es gesetzliche Erben, nämlich Familienangehörige gibt. Erbschleicher bedienen sich zur Erreichung ihres Ziels vielfältiger, meist strafrechtlich relevanter, Methoden.

Erbrecht

​Erbrecht

Erbrecht im objektiven Sinne ist die Gesamtheit aller zivilrechtlichen Vorschriften, die den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf den Erben regeln.

Erbrecht im subjektiven Sinne ist die Summe der Rechte und Pflichten, die dem Erben mit dem Erbfall aus dem objektiven Erbrecht entstehen.

Fachanwalt

​Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet (z. B. Erbrecht, oder Gesellschaftsrecht) Spezialkenntnisse aufweist und dem die Führung dieser Bezeichnung auf Grund des Nachweises entsprechender theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Die Befugnis darf für maximal drei Rechtsgebiete erteilt werden.

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