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Ein Erbstreit ist emotional belastend - abhängig von der Ursache
Kein Testament - gesetzliche Erbfolge
Eine Ursache kann darin liegen, dass der Erblasser das Erbe nicht in einem Testament oder Erbvertrag geregelt hat. Dies hat zur Folge, dass die gesetzliche Erbfolge greift, welche möglicherweise ein für einige Miterben überraschendes Ergebnis bei der Erbquote ergeben kann. Schwierig kann es auch und vor allem dann werden, wenn Verwandt
schaftsverhältnisse nicht eindeutig oder Abkömmlinge unbekannt sind. Das bisher "unbekannte" und nicht berücksichtigte Geschwister verlangt sein Erbteil.
Anfechtbares Testament
Wenn es ein Testament gibt, kann es Streit über dessen Wirksamkeit geben. Wird das Testament wegen Geschäfts- oder Testierunfähigkeit des Erblassers von einem Teil der Miterberben angefochten, sind Konflikte wahrscheinlich.
Wenn gar Erbschleicherei oder Testamentsfälschung im Raum steht, ist Streit kaum zu vermeiden. In diesen Fällen ist allerdings nur selten eine gütliche Einigung möglich, sodass streitig gekämpft und entschieden werden muss. Darin sind wir erfahren und erfolgreich. Rufen Sie uns unter +49 (0)30 863 222 an, für ein unverbindliches Gespräch oder um eine Erstberatung zu vereinbaren oder kontaktieren Sie uns per Onlineformular.
Streit um Auslegung des Testaments
Sofern kein Streit über die Wirksamkeit des Testaments besteht, kann es Streit um die Auslegung des Testaments geben. Auch, wenn beispielsweise frühere Schenkungen nicht berücksichtigt wurden etc. Als Anwalt für Erbrecht können wir Sie diesbezüglich beraten.
Streit um Auszahlung des Erbteils
Wollen einzelne Miterben ihren Erbteil auszahlen lassen, kann es ebenfalls zu Streit kommen. Denn sämtliche Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam, sodass dem Nachlass nicht einfach ohne Einverständnis der Miterben z. B. Geld entnommen werden kann.
Streit um Verwaltung des Nachlasses
In der Erbengengemeinschaft kann es auch Streit um die Verwaltung des Nachlasses geben. Soll etwa ein Grundstück verkauft oder vermietet werden etc. Denn auch hier gilt, dass wesentliche Entscheidungen von allen Erben gemeinsam getroffen werden müssen. Auch hierzu können wir Sie umfassend beraten. Rufen Sie uns dazu an unter +49 (0)30 863 222 oder kontaktieren sie uns.
Streit mit Testamentsvollstrecker
Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers bietet sich häufig insbesondere bei minderjährigen Erben an. Das Konfliktpotenzial wird jedoch oftmals unterschätzt. Die Macht des Testamentsvollstreckers ist weitreichend. Deshalb ist wichtig, hier im Vorfeld sorgfältig abzuwägen und auszuwählen. Oft werden Testamentsvollstrecker aus dem familiären Umfeld benannt, die nicht wissen, wie groß einerseits die Verantwortung und andererseits das Haftungspotenzial ist. Testamentsvollstrecker tun deshalb in solchen Fällen gut daran, sich umfassend beraten zu lassen.
Verdacht der Unterschlagung des Erbes
Großes Konfliktpotenzial ist auch dann gegeben, wenn im Raum steht, dass Miterben möglicherweise Nachlass unterschlagen. Raum für derartige Verdachtsmomente ist immer dann gegeben, wenn einzelne Miterben eine größere (räumliche) Nähe zum Erblasser hatten als andere, z. B. wenn sie im selben Haushalt gelebt haben. Nicht immer entpuppt sich solch ein Verdacht indes als berechtigt.
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Seit 2017 ist Viktoria Heinze Fachanwältin für Erbrecht. Als international studierte Rechtsanwältin ist sie im Erbrecht und Gesellschaftsrecht tätig und steht Ihnen als kompetente Beraterin und Vertretung zur Seite.
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Das richtige Vorgehen
Erbstreit lösen - die Varianten
Erbsteit gemeinsam lösen - Der Ansatz der Deeskalation
In vielen Fällen ist es möglich und sinnvoll, einen Erbstreit einvernehmlich zu lösen. Um Erbstreitigkeiten einvernehmlich zu lösen, ist für uns selbstverständlich, dies unter primärer Berücksichtigung der Interessen des Mandanten zu tun. Gegebenenfalls kann durch eine einvernehmliche Lösung ein Rechtsstreit vermieden werden. Dieser Weg bietet sich vor allem dann an, wenn die Ursache des Erbstreits Rechtsunsicherheiten oder schlechter Kommunikation unter den Erben geschuldet ist. Zusätzlich müssen alle Parteien grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung des Erbstreits anstreben wollen. Im Wesentlichen bieten sich zwei Wege an, bei denen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung als Anwälte für Erbrecht unterstützen können:
Variante 1
Unterstützung bei Kommunikation und Strategie
- Analyse und Prüfung der rechtlichen Situation
- Herausarbeiten der Ziele des Mandanten
- Aufbau/Unterstützung bei Kommunikation mit Miterben
- Unterstützung bei Nachlassverwaltung
- Eventuelle Verlagerung der Kommunikation von den Parteien auf Rechtsanwälte mit dem Ziel, eine außergerichtliche Konfliktlösung zu erreichen.
Variante 2
Verhandlung/Mediation
- Analyse und Prüfung der rechtlichen Situation
- Herausarbeiten von Positionen und Zielen des Mandanten
- Hinwirken auf das Bestehen einer validen Informationslage in Bezug auf das Erbe (woraus besteht der Nachlass?) als mögliche Entscheidungsgrundlage.
- Mediationseignung des Falles prüfen
- Ggf. Vorschlagen eines Mediators
- Vorbereitung auf/Durchführung von Mediation in Begleitung eines Mediators
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Rechtsanwalt Dr. Niels George berät und vertritt Sie gerne!
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Rechtsanwalt Dr. Niels George ist seit 2020 Fachanwalt für Erbrecht und seit 2019 zertifizierter Testamentsvollstrecker. Er ist als erfahrener Anwalt im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht tätig und vertritt und berät Sie in allen drei Rechtsgebieten.
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Die Risiken des deeskalativen Ansatzes
Ein Anwalt für Erbrecht kennt natürlich auch die Risiken, die der deeskalative Ansatz mit sich bringt. Diese Risiken ergeben sich indes meist aus der Konstellation selbst, sprich aus den Beteiligten. Einige Punkte:
Gegenseite gibt nur vor, zur gütlichen Einigung bereit zu sein, um Zeit zu gewinnen
Wenn sich die Gegenseite dolos verhält, ist eine nicht seltene Taktik, einer Mediation zuzustimmen, um diese entweder kurz vorher abzusagen oder diese im Termin theatralisch scheitern zu lassen. Wenn sich die Gegenseite nicht einigen will, ist eine Einigung unmöglich.
Das Ergebnis der Einigung fühlt sich an wie ein "fauler Kompromiss", der niemanden glücklich macht.
Ebenfalls in Fällen, in denen die Gegenseite unredlich agiert und droht, ein Mediationsverfahren scheitern zu lassen, neigen viele dazu, einseitig klein bei zu geben um des lieben Friedens willen. Dies kann dazu führen, dass sich später das Gefühl der Niederlage breitmacht, weil man ja nachgegeben hat. Auch hier beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns dazu an unter +49 (0)30 863 222 oder kontaktieren sie uns.
Die unterschiedlichen Interessen lassen sich nicht vereinen, die Gegenseite will oder beide Seiten wollen um jeden Preis gewinnen
Möchte eine Seite auf jeden Fall gewinnen, ergo nicht nachgeben – möglicherweise sogar, obwohl sie in der schlechteren Position ist – ist eine einvernehmliche Lösung ebenfalls kaum zu erreichen. Auch hier bleibt dann nur der Streitweg. Auf diesem begleiten und vertreten wir Sie gerne. Rufen Sie uns dazu an unter +49 (0)30 863 222 oder kontaktieren sie uns.
Die Ursachen des Erbstreits sind derart, dass eine Mediation zum scheitern verurteilt ist.
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Rechtsanwältin Juliane Kösling ist im Erbrecht und Gesellschaftsrecht tätig und vertritt und berät Sie als Erben mit umfassender Erfahrung und Expertise auf ihrem Rechtsgebiet. Seit 2011 ist Rechtsanwältin Kösling Fachanwältin für Erbrecht und seit 2013 ist Anwältin Juliane Kösling zusätzlich zertifizierte Testamentsvollstreckerin.
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Erbstreitigkeiten
Glossar zum Erbstreit
Die wichtigsten Begriffe im Erbrecht kurz erklärt:
Erblasser
Erblasser ist die Person, durch deren Tod (Erbfall) die Erbschaft auf den oder die Erben übergeht. Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen (Testament) oder Erbvertag den oder die Erben bestimmen und gesetzliche Erben ausschließen.
Pflichtteilsberechtigte
Pflichtteilsberechtigte sind durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossene Abkömmlinge, Eltern oder der Ehegatte des Erblassers. Sie können von dem oder den Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil ist kein gesetzlicher Erbteil, sondern ein persönlicher Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils zum Zeitpunkt des Erbfalls.
Erbmasse
Erbmasse oder auch Erbschaft ist das gesamte Nachlassvermögen des Erlassers, das beim Erbfall als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Neben Rechten gehören hierzu auch Verbindlichkeiten (Schulden) des Erblassers, für die der Erbe grundsätzlich haften muss.
Das Testament
Das Testament ist eine vom Erblasser getroffene Verfügung von Todes wegen, mit welcher der oder die Erben bestimmt werden. Möglich ist auch, einzelne Erben von der Erbfolge auszuschließen, ohne einen Erben einzusetzen. Ein Testament kann nur vom Erblasser persönlich errichtet werden. Er muss hierzu testierfähig sein. → Mehr zum Testament
Testamentsvollstrecker
Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser durch verfügung von Todes wegen (Testament) ernannte Person, welche – sofern der Erblasser nichts abweichendes bestimmt hat – die Aufgabe hat, die letztwiligigen Verfügungen des Erblassers auszuführen und den Nachlass zu verwalten. Er ist dabei nicht an Weisungen der Erben gebunden. Da er vom Erben bestimmt wurde, steht er auch nicht unter ständiger Aufsicht des Nachlassgerichts.
Testierfähigkeit
Testierfähigkeit ist – als Unterform der Geschäftsfähigkeit – die Fähigkeit, ein wirksames Testament errichten zu können. Sie ist gemäß § 2229 BGB nicht gegeben, bei einem Minderjährigen unter 16 und bei einem Menschen, der wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Mediation
Die Mediation ist eine in den USA entwickelte Form zur außergerichtlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Von der Mediation zu unterscheiden ist die Güteverhandlung in gerichtlichen Verfahren vor dem angerufenen Gericht oder einem hierfür bestimmten Güterichter.
Erbschleicherei
Erbscheicherei meint im Allgemeinen das Bemühen Familienfremder, an das Erbe zu gelangen, obwohl es gesetzliche Erben, nämlich Familienangehörige gibt. Erbschleicher bedienen sich zur Erreichung ihres Ziels vielfältiger, meist strafrechtlich relevanter, Methoden.
Erbrecht
Erbrecht im objektiven Sinne ist die Gesamtheit aller zivilrechtlichen Vorschriften, die den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf den Erben regeln.
Erbrecht im subjektiven Sinne ist die Summe der Rechte und Pflichten, die dem Erben mit dem Erbfall aus dem objektiven Erbrecht entstehen.
Fachanwalt
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet (z. B. Erbrecht, oder Gesellschaftsrecht) Spezialkenntnisse aufweist und dem die Führung dieser Bezeichnung auf Grund des Nachweises entsprechender theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Die Befugnis darf für maximal drei Rechtsgebiete erteilt werden.
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