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Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht? - Wir sind gerne für Sie da!
Wir sind als Anwälte für Gesellschaftsrecht gerne für Sie da:
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Schlachtfeld Gesellschafterstreit – Wenn es "schmutzig" wird
Mitgesellschafter bedienen sich rücksichtlos an Unternehmensgeldern
Ein Mitgesellschafter bedient sich am Gesellschaftskapital. Dass ein derartiges Verhalten nicht rechtens ist, bedarf keiner Diskussion, dennoch ist hier schnelles Handeln gefragt.
Konkurrenz aus den eigenen Reihen – Systematische Abwerbung von Kunden für das eigene Geschäft
Nicht selten ist auch, das sich abtrünnige Gesellschafter "neu positionieren" und Konkurrenz aufbauen und dann sogar noch Mitarbeiter abwerben. Dies bedarf eines schnellen und entschiedenen Handelns, um Schaden abzuwenden. Sollten Sie derartigen dolosen Handlungen zum Opfer gefallen sein, können wir Ihnen mit unserer Expertise im Gesellschaftsrecht und unseren Spezialkompetenzen helfen. Kontaktieren Sie uns hierzu oder rufen Sie unter +49 (0)30 863 222 an.
Systematische Diskreditierung des Mitgesellschafter-Geschäftsführers gegenüber Mitarbeitern
Eine ähnliche Kategorie stellt die systematische Diskreditierung des geschäftsführenden Mitgesellschafters bei den Mitarbeitern des Unternehmens dar, mit dem Ziel, die Autorität des betroffenen Mitgesellschafters zu unterwandern und den betroffenen Mitgesellschafter zu entmachten. Auch in solchen Fällen ist in der Regel ein zügiges Einschreiten empfehlenswert, wie wir als Anwälte für Gesellschaftsrecht aus unzähligen Fällen wissen.
Der kalte Ausschluss – Softwarezugänge für den Mitgeschäftsführer gesperrt
Immer wieder kommt es vor, dass dem geschäftsführenden Mitgesellschafter aufgrund von Streitigkeiten und ohne Vorwarnung und entsprechenden Gesellschafterbeschluss Zugänge zu betriebswichtiger Software (Kundemanagementsoftware, CRM, Buchhaltungssoftware, Speichordnern etc.) gesperrt werden. Der betroffene Mitgesellschafter-Geschäftsführer wird auf diese Weise de facto von der Geschäftsführung ausgeschlossen, da die Zugänge zu wesentlichen Informationen vereitelt werden. Gegen dieses Verhalten kann jedoch beispielsweise im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgegangen werden. Derartige Ausschlüsse des Mitgesellschafters stellen, wenn sie ohne Grund erfolgen, eine Pflichtverletzung dar. Sollte Ihnen derartiges widerfahren, könne wir Ihnen helfen. Kontaktieren Sie uns hierzu oder rufen Sie unter +49 (0)30 863 222 an.
Der bestellte Hacking-Angriff – Versuche, einen Abberufungsgrund für den Mitgesellschafter-Geschäftsführer zu schaffen
Dolos handelnde Mitgesellschafter schrecken selbstverständlich auch nicht davor zurück, Pflichtverletzungen des ihnen unliebsam gewordenen Mitgesellschafters zu "provozieren". Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass ein initiierter Hackingangriff erfolgt und dem unliebsamen Geschäftsführer-Gesellschafter dann schlechtes Krisenmanagement oder gar Mitverschulden vorgeworfen wird.
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Rechtsanwältin Viktoria Heinze berät und vertritt Sie gerne!
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Als international studierte Rechtsanwältin ist Viktoria Heinze im Gesellschaftsrecht und Erbrecht tätig und steht Ihnen als kompetente Beraterin und Vertreterin zur Seite.
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Gesellschafterstreit gewinnen – in vier Schritten zum Erfolg
Als Anwälte für Gesellschaftsrecht wissen wir auch mit den oben beschriebenen Problemfällen umzugehen. Wir führen Sie sicher durch den Gesellschafterstreit und wieder in ruhigeres Fahrwasser, damit Sie sich voll auf Ihr Unternehmen und dessen wirtschaftliche Leistung konzentrieren können. Dies kann beispielsweise wie folgt geschehen:
Erster Schritt: Analyse der Rechtslage und der aktuellen Situation des Mandanten
Der wichtigste Schritt ist in jedem Gesellschafterstreit und auch dann, wenn schnelles Handeln geboten ist, eine Analyse der Rechtslage in Bezug auf die aktuelle Situation des Mandanten durchzuführen. Als Anwälte für Gesellschaftsrecht wissen wir, dass es sich stets lohnt, hier sorgfältig vorzugehen, wobei sich oft Vieles bereits aus dem Gesellschaftsvertrag (Satzung) ergibt. Eine Analyse der rechtlichen Situation ist die Basis für das weitere Vorgehen.
Zweiter Schritt: Definieren der Ziele des Mandanten – Entwicklung einer Strategie
Zweiter Schritt ist eine Definition möglicher Ziele des Mandanten und die Entwicklung einer Strategie zu deren Erreichung. Hier geht es darum, auszuloten, was unter rechtlichen und strategischen Gesichtspunkten realistisch ist. Als Anwälte für Gesellschaftsrecht verfügen wir diesbezüglich über langjährige Erfahrung und können daher auch einschätzen, welche Ziele in welcher Zeit erreicht werden können. Ein wichtiger Faktor unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren oder unter +49 (0)30 863 222 anzurufen, um in einem ersten unverbindlichen Gespräch die ersten Schritte zur Erstellung einer Strategie zu besprechen.
Dritter Schritt: Abwehr von Attacken
Vierter Schritt: Durchsetzung eigener Rechte oder von Rechten der Gesellschaft
Als weiteren Schritt geht es darum, die Rechte des Mandanten durchzusetzen:
- Fehlen dem Mandanten Information, kann bei einer GmbH z. B. gemäß §§ 51a 51b GmbHG Einsicht in die Bücher der GmbH verlangt werden. Bei vielen Gesellschaften ergibt sich dieses Recht auch aus dem Gesellschaftsvertrag.
- Weiter können außerordentliche Gesellschafterversammlungen einberufen werden, um beispielsweise,
- sofern denn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dem sich fehl Verhaltenden Mitgesellschafter gegen Abfindung zu kündigen oder
- die Einziehung seiner Geschäftsanteile zu beschließen.
- Auch die Abberufung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführer erfolgt über die Gesellschafterversammlung.
- Sind Sie selbst Geschäftsführer, kann es auch sinnvoll sein, dass Sie selbst das Amt als Geschäftsführer niederlegen.
- Auch können wir Ihnen helfen, etwaige Abfindungsansprüche durchzusetzen.
Hier ist die Bandbreite abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Rufen Sie uns dazu an unter +49 (0)30 863 222 oder kontaktieren Sie uns.
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Rechtsanwältin Juliane Kösling berät und vertritt Sie gerne!
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Rechtsanwältin Juliane Kösling ist im Gesellschaftsrecht und Erbrecht tätig und vertritt und berät Sie als Gesellschafter mit umfassender Erfahrung und Expertise auf ihrem Rechtsgebiet. Seit 2007 ist Juliane Kösling als Rechtsanwältin zugelassen und hat 2018 den Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert.
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Gesellschafterstreit
Glossar zum Gesellschafterstreit
Die wichtigsten Begriffe im Gesellschaftsrecht kurz erklärt:
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht ist das Recht privatrechtlicher Personenvereinigungen, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Umfasst ist das Recht der Kapitalgesellschaften ( z. B. GmbH, AG) und der Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG). Weitere Informationen →
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) das Organ, durch welches die Gesamtheit der Gesellschafter handelt. Die Gesellschafter fassen in der Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse. Die Gesellschafterversammlung kann unterbleiben, wenn sämtliche Gesellschafter sich schriftlich mit einem Beschluss einverstanden erklären oder damit, dass schriftlich abgestimmt wird oder wenn die Satzung dies vorsieht.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag bildet die vertragliche Grundlage einer Gesellschaft. Bei der AG und der GmbH wird der Gesellschaftsvertrag auch Satzung genannt.
Shoot-Out-Klausel
Unter „Shoot-Out-Klauseln“ (auch „Russian Roulette Klauseln“) versteht man Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die ein verkürztes, gesellschaftsinternes Bietungsverfahren vorsehen das zumeist als „ultima ratio“ in Gesellschafterstreitigkeiten eingesetzt wird und bei seiner Beendigung zu einem Anteilsübergang führt. Solche Klauseln sind aufgrund ihres Zwecks, eine Selbstblockade der Gesellschaft durch zwei zumeist gleich hoch beteiligte Gesellschafter aufzulösen, sachlich gerechtfertigt. → Mehr dazu.
Gschäftsanteil
Geschäftsanteil ist der Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Bei der GmbH bestimmt sich der Geschäftsanteil durch den Nennbetrag, den der Gesellschafter auf das Stammkapital übernommen hat. Auf jeden Geschäftsanteil ist eine entsprechende Einlage zu leisten. Ein Gesellschafter kann auch mehrere oder sämtliche Geschäftsanteile übernehmen.
Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH
Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft (zum Beispiel hier: der GmbH) ausscheiden, indem er seinen GmbH-Anteil an jemand anderen überträgt. Ferner kann er auch durch Amortisation (Einziehung) seines Geschäftsanteils oder durch Austritt oder Ausschluss ausscheiden. Der Ausschluss aus der GmbH muss nicht so erfolgen, dass der Anteil eingezogen wird, sondern kann auch erfolgen, indem der ausgeschlossene Gesellschafter seinen Anteil (oder seine Anteile) an die GmbH oder einen anderen Gesellschafter überträgt. Dann bleibt die Geschäftsanteile erhalten.
Durchgriffshaftung
Weil eine juristische Person (z. B. GmbH) rechtlich selbstständig ist, haften ihre Mitglieder (Gesellschafter) und Organe (Geschäftsführer) grundsätzlich nicht persönlich für deren Schulden. Eine Durchgriffshaftung auf die Mitglieder oder Organe kann nach der Rechtsordnung jedoch dann stattfinden, wenn das Beharren auf der Selbstständigkeit der juristischen Person rechtsmissbräuchlich wäre. Dies ist in wenigen Einzelfällen für den Alleingesellschafter und den herrschenden Gesellschafter bei sogenannten existenzvernichtenden Eingriffen als möglich angesehen worden.
Mediation
Die Mediation ist eine in den USA entwickelte Form zur außergerichtlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Von der Mediation zu unterscheiden ist die Güteverhandlung in gerichtlichen Verfahren vor dem angerufenen Gericht oder einem hierfür bestimmten Güterichter.
Fachanwalt
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet (z. B. Erbrecht, oder Gesellschaftsrecht) Spezialkenntnisse aufweist und dem die Führung dieser Bezeichnung auf Grund des Nachweises entsprechender theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Die Befugnis darf für maximal drei Rechtsgebiete erteilt werden.
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Auf Wunsch erhalten alle neuen Mandanten eine kostenfreie Mandantenkarte in Kreditkartenform. So können Sie uns jederzeit bei Rechtssachen und Konfliktsituationen als Ihre Rechtsanwälte präsentieren.
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Wir bieten mit der Erstberatung zum Festpreis eine erste Prüfung des Sachverhalts inklusive Beantwortung rechtlicher Fragen sowie eine gemeinsame Besprechung des möglichen Vorgehens.
Je nach Corona-Lage und aktueller Regelung bieten wir ein persönliches Treffen bei uns oder eine Konferenzschaltung. Unsere Räumlichkeiten verfügen über aktive Luftzufuhr und UV-Luftreinigungssysteme.