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Themenübersicht
Benötigen Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht? -Wir sind gerne für Sie da!
Wir sind als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht gerne für Sie da:
+49 (0)30 863 222
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Gesellschafterstreitigkeiten sind belastend – für die Gesellschafter und das Unternehmen
Unterschiedliche Vorstellungen von Unternehmensführung
Eine Ursache kann schlicht darin liegen, dass es unterschiedliche Vorstellungen von der Führung oder Fortführung des Unternehmens gibt, seiner strategischen Ausrichtung und Finanzierung. Streitigkeiten, die auf solch unterschiedlichen Ansätzen beruhen lassen sich häufig friedlich lösen.
FInanzielle Ungerechtigkeiten – Die einen schuften, die anderen bedienen sich
Besonders häufig sind die Ursachen von Gesellschafterstreitigkeiten finanzieller Natur. Dies zum Beispiel, wenn ein Gesellschafter das Gefühl hat, genauso viel oder viel mehr zu tun als seine Mitgesellschafter aber eine niedrigere oder gleiche Vergütung (trotz viel mehr Arbeit) erhält. Oder wenn andere Gesellschafter sich bedienen (Gelder aus dem Unternehmen ziehen), aber nicht entsprechend mitleisten. Ursache kann auch sein, dass für die einen Gesellschafter bessere Abfindungsregelungen gelten als für andere oder die einen Gesellschafter Einlagen leisten oder Darlehen geben und die anderen nicht etc. In allen diesen Fällen sind Streitigkeiten die logische Konsequenz. Wir unterstützen Sie gerne beratend oder vertreten Sie. Kontaktieren Sie uns hierzu oder rufen Sie an unter +49 (0)30 863 222.
Interpersonelle Gründe – Wenn Gesellschafter nicht mehr miteinander klar kommen
Der Anwalt für Gesellschaftsrecht kennt auch die Streitigkeiten, die auf sogenannten interpersonellen Gründen beruhen. Man versteht sich eben doch nicht so gut, wie man immer dachte oder es früher der Fall war. Dies kann z. B. an unterschiedlicher Streitkultur liegen oder an fehlerhafter und ungenauer Kommunikation. Oder durch Aufnahme neuer und dem Abgang alter Gesellschafter hat sich schlicht die Gesellschafterdynamik verändert. Manchmal gibt es auch familiäre Fehden, die dann im Unternehmen fortgesetzt werden oder aus verschiedenen Gründen entsteht Misstrauen, etwa weil zugesagte Nachfolgeregelungen nicht eingehalten werden.
Persönliche Gründe – Wenn ein Gesellschafter nicht mehr mitspielt
Auf allen Seiten können Gesellschafterstreitigkeiten auch persönliche Gründe haben. Häufig ist das Gefühl präsent, dass nur man selber leistet, während die Anderen sich auf dem Erreichten ausruhen. Umgekehrt kann es sein, dass ein Gesellschafter die Arbeitsbelastung schlicht als zu hoch empfindet und das Stresslevel nicht mehr halten kann oder will. Mancher ist körperlich nicht mehr in der Lage, so "ranzuklotzen" wie früher. Manchmal sind auch externe Gründe wie Süchte oder Krankheiten die Ursache.
Das richtige Vorgehen
Gesellschafterstreit lösen - Schnelligkeit ist gefragt
Wenn Zeit Geld ist
Es ist stets sinnvoll und oft möglich, einen Gesellschafterstreit einvernehmlich und vor allem schnell zu lösen. Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht wissen wir, dass bei Gesellschafterstreitigkeiten Zeit im wahrsten Sinne des Wortes Geld ist. Wenn das Unternehmen erst einmal in der Insolvenz ist, weil die Gesellschafter streiten, statt das Unternehmen zu führen, war jeder Streit sinnlos. Wichtig ist daher, Stillstand im Unternehmen zu vermeiden. Sofern wir als Rechtsanwälte beauftragt werden und nicht als Mediatoren – nur eines von beidem geht bekanntlich in ein und derselben Angelegenheit – agieren wir selbstverständlich stets im Sinne unseres Mandanten. Unser Vorgehen kann dabei wie folgt aussehen:
Anwaltliche Tätigkeit
Unterstützung und Beratung bei Gesellschafterstreit
- Analyse und Prüfung der rechtlichen Situation, insbesondere des Gesellschaftsvertrags
- Analyse der Position des Mandanten
- Herausarbeiten und Definition möglicher und realistischer Ziele des Mandanten
- Aufbau / Unterstützung bei Kommunikation mit Mitgesellschaftern / Gegnern
- Unterstützung und Beratung des Mandanten bei außergerichtlichen Verhandlungen und in Mediationsverfahren
- Notfalls gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
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Rechtsanwalt Dr. Niels George berät und vertritt Sie gerne!
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Rechtsanwalt Dr. Niels George erlangte im Jahr 2012 seinen Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist als streiterfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht tätig und vertritt und berät Sie in allen drei Rechtsgebieten.
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Diese Risiken des friedlichen Lösungsansatzes gilt es zu beachten
Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht kennt selbstverständlich auch die Risiken eines friedlichen Lösungsversuchs:
Gegenseite verhandelt lediglich, um Zeit zu gewinnen
Auch und gerade bei Gesellschafterstreitigkeiten kann es vorkommen, dass sich die Gegenseite von vornherein taktisch und dolos verhält. Stimmt die Gegenseite einer Mediation nur zu, um Zeit zu gewinnen und derweil die eigenen "Schäfchen ins trockene zu bringen"? – Wir wissen mit derartigen Konstellationen umzugehen und diese Taktik rechtzeitig zu durchschauen.
Das Ergebnis der Einigung fühlt sich schlecht an
In Fällen, in denen die Gegenseite droht, Verhandlungen scheitern zu lassen, um ihre Position durchzusetzen, neigen viele dazu, nachzugeben, um nicht die Mediation zu gefährden. Dies kann dazu führen, dass sich später das Gefühl der Niederlage einstellt, weil man ja nachgegeben hat. Auch hier beraten wir Sie gerne und begleiten Sie zu Verhandlungen. Rufen Sie uns dazu an unter +49 (0)30 863 222 oder kontaktieren sie uns.
Die Ursachen des Gesellschafterstreits sind derart, dass Verhandlungen zum Scheitern verurteilt sind
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Rechtsanwältin Juliane Kösling berät und vertritt Sie gerne!
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Rechtsanwältin Juliane Kösling ist im Gesellschaftsrecht und Erbrecht tätig und vertritt und berät Sie als Gesellschafter mit umfassender Erfahrung und Expertise auf ihrem Rechtsgebiet. Seit 2007 ist Juliane Kösling als Rechtsanwältin zugelassen und hat 2018 den Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert.
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Gesellschafterstreitigkeiten
Glossar zum Gesellschafterstreit
Die wichtigsten Begriffe im Gesellschaftsrecht kurz erklärt:
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht ist das Recht privatrechtlicher Personenvereinigungen, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Umfasst ist das Recht der Kapitalgesellschaften ( z. B. GmbH, AG) und der Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG). Weitere Informationen →
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) das Organ, durch welches die Gesamtheit der Gesellschafter handelt. Die Gesellschafter fassen in der Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse. Die Gesellschafterversammlung kann unterbleiben, wenn sämtliche Gesellschafter sich schriftlich mit einem Beschluss einverstanden erklären oder damit, dass schriftlich abgestimmt wird oder wenn die Satzung dies vorsieht.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag bildet die vertragliche Grundlage einer Gesellschaft. Bei der AG und der GmbH wird der Gesellschaftsvertrag auch Satzung genannt.
Shoot-Out-Klausel
Unter „Shoot-Out-Klauseln“ (auch „Russian Roulette Klausel“) versteht man Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die ein verkürztes, gesellschaftsinternes Bietungsverfahren vorsehen das zumeist als ultima ratio in Gesellschafterstreitigkeiten eingesetzt wird und bei seiner Beendigung zu einem Anteilsübergang führt. Solche Klauseln sind aufgrund ihres Zwecks, eine Selbstblockade der Gesellschaft durch zwei zumeist gleich hoch beteiligte Gesellschafter aufzulösen, sachlich gerechtfertigt. → Mehr dazu.
Gschäftsanteil
Geschäftsanteil ist der Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Bei der GmbH bestimmt sich der Geschäftsanteil durch den Nennbetrag, den der Gesellschafter auf das Stammkapital übernommen hat. Auf jeden Geschäftsanteil ist eine entsprechende Einlage zu leisten. Ein Gesellschafter kann auch mehrere oder sämtliche Geschäftsanteile übernehmen.
Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH
Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft (zum Beispiel hier: der GmbH) ausscheiden, indem er seinen GmbH-Anteil an jemand anderen überträgt. Ferner kann er auch durch Amortisation (Einziehung) seines Geschäftsanteils oder durch Austritt oder Ausschluss ausscheiden. Der Ausschluss aus der GmbH muss nicht so erfolgen, dass der Anteil eingezogen wird, sondern auch dadurch, dass der ausgeschlossene Gesellschafter seinen Anteil (oder seine Anteile) an die GmbH oder einen anderen Gesellschafter überträgt. Dann bleibt der Geschäftsanteil erhalten.
Durchgriffshaftung
Weil eine juristische Person (z. B. GmbH) rechtlich selbstständig ist, haften ihre Mitglieder (Gesellschafter) und Organe (Geschäftsführer) grundsätzlich nicht persönlich für deren Schulden. Eine Durchgriffshaftung auf die Mitglieder oder Organe kann nach der Rechtsordnung jedoch dann stattfinden, wenn das Beharren auf der Selbstständigkeit der juristischen Person rechtsmissbräuchlich wäre. Dies ist in wenigen Einzelfällen für den Alleingesellschafter und den herrschenden Gesellschafter bei sogenannten existenzvernichtenden Eingriffen als möglich angesehen worden.
Mediation
Die Mediation ist eine in den USA entwickelte Form zur außergerichtlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Von der Mediation zu unterscheiden ist die Güteverhandlung in gerichtlichen Verfahren vor dem angerufenen Gericht oder einem hierfür bestimmten Güterichter.
Fachanwalt
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet (z. B. Erbrecht, oder Gesellschaftsrecht) Spezialkenntnisse aufweist und dem die Führung dieser Bezeichnung auf Grund des Nachweises entsprechender theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Die Befugnis darf für maximal drei Rechtsgebiete erteilt werden.
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