Anwalt für Haftungsrecht
Dr. Gerrit Maaß
Rechtsanwalt, Partner im Sinne des PartGG
Jahrgang 1969. Studium der Rechtswissenschaften und Pflanzenbiotechnologie in Göttingen und Hannover. Nach Anwaltszulassung 2002 anwaltlich tätig in einer überörtlichen Sozietät in Niedersachsen (Allgemeines Zivilrecht, Gesellschaftsrecht) und rechtsberatend für eine Consulting Firma auf dem Gebiet der Life-Sciences (bis 2005).
Von 2008 bis 2013 Syndikusanwalt und Justitiar in einem mittelständischen, biopharmazeutischen Unternehmen bei Berlin. Seit 2014 Geschäftsführer eines biotechnologischen Unternehmens in Berlin. Dort verantwortlich u.a. für Vertragsgestaltung (CDA, MTA, FuE-Verträge) und Patentwesen.
Rechtsgebiete:
Haftungsrecht
Insolvenzrecht
Arbeitssprachen:
Deutsch (Muttersprache)
Englisch (fließend)