Was ist ein Erbvertrag?
Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament. Er regelt, was im Todesfall mit eigenem oder gemeinschaftlichem Vermögen passiert. Der Erbvertrag ist somit der letzte Wille des Erblassers und ein Vertrag mit Bindungswirkung, dessen gesetzliche Grundlagen im § 1941 sowie §§ 2274 ff des BGBs geregelt sind. Ein Erbvertrag ist grundsätzlich unwiderruflich und muss zwischen mindestens zwei Parteien (Erblasser und Erbe) geschlossen werden. Diese müssen voll geschäftsfähig sein. Ein Erbvertrag muss im Beisein von Erblasser und Erben notariell bekundet werden und kann - im Gegensatz zum Testament - an Bedingungen geknüpft sein. Auch, wenn der Erbvertrag vor dem Tod des Erblassers abgeschlossen wird, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass der Vermächtnisnehmer vor dem Tod des Erblassers einen künftigen Anspruch oder eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe hat. Der Erbvertrag spricht nur eine tatsächliche Aussicht auf eine Erbschaft aus.
Übrigens: Ein Erbvertrag kann mündlich und schriftlich erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass immer ein Notar zugegen ist. Außerdem müssen alle Vertragsparteien anwesend sein, die im Erbvertrag genannt werden sollen bzw. involviert sind. Wurde ein Erbvertrag geschlossen, gibt der Notar den Erbvertrag nach dem Aufsetzen in amtliche Verwahrung. Erblasser und Erben erhalten über die Hinterlegung einen Hinterlegungsschein. Wird die amtliche Verwahrung von den Vertragsparteien nicht gewünscht, muss sichergestellt werden, dass das Nachlassgericht im Erbfall auch darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass ein Erbvertrag vorliegt.
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Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament
Im Testament legt allein der Erblasser zu Lebzeiten fest, wie der Nachlass unter den Erben verteilt werden soll - ohne jedoch eine Gegenleistung vom Erben zu fordern. Das Testament kann vom Erblasser jederzeit allein widerrufen oder geändert werden.
Der Erbvertrag ist hier etwas umfangreicher gestaltet undbeinhaltet oft eine Gegenleistung von Erben. Anders als beim Testament, handelt es sich beim Erbvertrag um einen Vertrag, der vom Erblasser und den Erben unterzeichnet und im Beisein aller notariell beurkundet werden muss. So können alle Parteien bereits frühzeitig die Bedingungen des Erbes klären. Darunter gehören zum Beispiel auch Verpflichtungen, die an das Erbe geknüpft sind. So kann ein Erblasser zum Beispiel von Erben fordern, dass Erben zwar Nachlass erhalten, aber sich zu Lebzeiten um die Pflege des Erblassers kümmern müssen. Ein Erbvertrag kann aber auch festlegen, dass Erben im Todesfall Vermögen erhalten, aber das Unternehmen des Erblassers nach dessen Ableben weiterführen müssen. Im Zuge des Erbvertrags wird sichergestellt, dass der Erbe mit den aufgestellten Bedingungen einverstanden ist und der Erblasser alle Gegenleistungen erhält, die im Erbvertrag festgehalten wurden. Anders als beim Testament ist der Erblasser an den Erbvertrag gebunden. Er kann den Vertrag nicht allein widerrufen oder ändern. Dafür ist die Zustimmung des Erben erforderlich.
Einseitiger und zweiseitiger Erbvertrag
Bei einem Erbvertrag wird zwischen einseitigem und zweiseitigem Erbvertrag unterschieden. Bei einem einseitigen Erbvertrag geht allein der Erblasser eine Verpflichtung mit dem Erben ein. Letzterer muss diese Verpflichtung lediglich annehmen. Der einseitige Erbvertrag kann vom Erblasser allein geändert werden. Eine Zustimmung durch den Erben ist nicht notwendig.
Anders sieht es beim zweiseitigen Erbvertrag aus. Der Nachlass ist hier an Bedingungen geknüpft. Während der Erblasser Vermögen an den Erben abtritt, muss Letzterer eine Gegenleistung erbringen, die im Erbvertrag festgelegt wird. Damit diese Vertragsform greift, müssen Erblasser und Erbe in Form eines zweiseitigen Erbvertrags zustimmen. Eine Änderung des Erbvertrags kann demzufolge auch nur dann vorgenommen werden, wenn beide Parteien anwesend sind und der Änderung zustimmen.
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Wie erstelle ich einen Erbvertrag?
Um einen Erbvertrag aufzusetzen, müssen mindestens zwei Personen (Erblasser und Erbe) beteiligt sein. Sollen mehrere Erben den Nachlass erhalten, müssen auch diese anwesend sein. Damit der Erbvertrag rechtskräftig werden kann, muss ein Notar anwesend sein. Beide Parteien müssen voll geschäftsfähig und testierfähig sein. Der anwesende Notar bestätigt dies in einer Beurkundung. Danach müssen alle Parteien den Erbvertrag schriftlich unterzeichnen.
Voraussetzungen für einen Erbvertrag
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Inhalt eines Erbvertrags
Änderung des Erbvertrags
Aufhebung eines Erbvertrags
Erbvertrag anfechten
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Vorteile eines Erbvertrages
Nachteile eines Erbvertrages
Gründe für einen Erbvertrag
Wie hoch sind die Kosten für einen Erbvertrag?
Wird ein Erbvertrag aufgesetzt, geändert oder aufgehoben, wird immer die Anwesenheit eines Notars vorausgesetzt, der das Aufsetzen, Ändern und Aufheben eines Erbvertrages notariell beurkunden muss. Nur dann ist der Erbvertrag rechtswirksam. Durch die Arbeit des Notars entstehen immer Kosten. Die Notarkosten richten sich laut § 102 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) nach dem sogenannten Verfahrenswert. Letzterer beinhaltet nicht nur die Vermögenswerte des Erblassers, welche im Erbvertrag festgelegt wurden. Der Verfahrenswert umfasst auch den Gegenwert aller vereinbarten Leistungen – etwa für die Pflege. Insofern Sie wissen möchten, welche Verfahrenskosten für einen Erbvertrag auf Sie zukommen werden, sprechen Sie uns gern an. Wir helfen Ihnen weiter.
Zusätzlich zu den Notarkosten fallen auch Kosten für Umsatzsteuer an. Auch Pauschalen für Dokumente, Porto, Telekommunikation und die Registrierung des Erbvertrags im Testamentsregister müssen mit einberechnet werden. Sollten Sie Unterstützung von einem Anwalt für Erbrecht benötigen, sind hier auch Kosten einzukalkulieren.
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Kann ein Erbvertrag von einem Testament aufgehoben werden?
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