Welche Vorteile hat ein Unternehmertestament?
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Ohne Unternehmertestament besteht die Gefahr einer Liquidierung des Unternehmens
Ist kein rechtskräftiges Testament hinterlegt, so kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass sich die Erben wegen des Unternehmens streiten und es möglichst schnell liquidieren wollen. Dies geschieht, wenn jeder der Erben daran interessiert ist, seinen durch das Erbe begründeten Gesellschaftsanteil möglichst schnell liquide zu machen. So verliert ein über Jahrzehnte lang aufgebautes Unternehmen unter Umständen im Handumdrehen seine Existenz. Das ist natürlich nicht im Interesse des ursprünglichen Geschäftsführers. Eine klar geregelte Unternehmensnachfolge kann ebenfalls die Kreditvergabe durch Banken positiv beeinflussen.
Es kommt häufig vor, dass vor allem mittelständische und handwerkliche Bereiche stillgelegt werden müssen, weil der Unternehmer keinen Nachfolger findet. In einem Testament bezüglich der Unternehmensgründung kann ein Unternehmer auf Wunsch die gesetzliche Erbfolge dahingehend ändern, dass das Unternehmen möglichst fortgeführt und von den Erben nicht aus Liquiditätsgründen aufgelöst wird. Bei der Erstellung des Testaments hat der Unternehmer zum einen die Möglichkeit, direkt eine Person zu bestimmen, die der Unternehmensnachfolger wird, und zum anderen kann der Unternehmer Kriterien, nach denen ein Unternehmenserbe festgelegt wird, bestimmen. Bei größeren Unternehmen mit einem beträchtlichen Vermögen kann zudem alternativ auch die Gründung einer Stiftung in Betracht gezogen werden.
Was ist beim Unternehmertestament zu beachten?
Ein Unternehmertestament ist eine umfangreiche Angelegenheit, bei der viele Komponenten zusammen spielen. Hier haben wir für Sie einige wichtige Punkte aufgelistet, die Sie bei der Erstellung Ihres eigenen Unternehmertestaments beachten sollten.
Rechtzeitiges Verfassen eines Unternehmertestaments
Ein Unternehmertestament ist für jeden gewissenhaften Unternehmer zwingend erforderlich, wenn der vorgesehene Unternehmensnachfolger nicht gleichzeitig auch der alleinige gesetzliche Erbe ist. Ein Unternehmertestament hat keinesfalls etwas mit dem Alter des Unternehmensinhaber zu tun, da die Vorkehrungen auch vor dem Aspekt eines unvorhergesehenen, frühzeitigen Todes, wie zum Beispiel durch einen Unfall getroffen werden müssen. Daher sollten auch Jungunternehmer per Testament regeln, welche Folgen ihr plötzlicher Tod für das Unternehmen bedeutet.
Regelmäßige Überprüfung des Unternehmertestaments
Ändern sich die Lebensumstände des Unternehmensinhabers, wie zum Beispiel eine Eheschließung, Scheidung, Adoption, Geburt von Kindern usw., sollten die im Unternehmertestament festgelegten Entscheidungen angepasst werden.
Präzise juristische Formulierungen anstelle von "Laientestamenten"
Das Unternehmertestament sollte unbedingt mit einem auf diese Angelegenheiten spezialisierten Anwalt erstellt werden, der sich mit den juristischen Formulierungen auskennt und diese gezielt zu verwenden weiß. So können ungewollte Rechtsunsicherheiten und Streitigkeiten vermieden werden.
Vermeidung einer Erbengemeinschaft
Werden mehrere Personen als Erbe einer Firma bestimmt, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. In diesem Fall können wichtige Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen, nur gemeinsam getroffen werden. Fordert nun einer der Erben ein, seine Mitbeteiligung ausgezahlt zu bekommen, so besteht die Gefahr, dass das Unternehmen zerschlagen werden muss. Es empfiehlt sich daher, immer nur eine Person als Alleinerben zu bestimmen. Ist es nicht möglich, eine Einzelperson als Erben zu bestimmen, so sollte das Testament bei einer Festlegung mehrerer Erben über eine klare Teilungsanordnung verfügen, die entscheidet, wie die Erbengemeinschaft das Erbe zu verteilen hat. Hier kann die Überwachung der gerechten Verteilung des Erbes auch auf einen rechtlich versierten Testamentsvollstrecker übertragen werden.
Die Wahl des richtigen Erben
Bei der Wahl des Erben sollte vorrangig auf die Sicherung der Zukunft des Unternehmens geachtet werden. Viele, vor allem kleinere Unternehmen, entscheiden sich für die Einsetzung des Ehegatten zum Alleinerben oder zum Vorerben. Im Regelfall wird diese Entscheidung jedoch nicht den Bedürfnissen der Unternehmensnachfolge gerecht. Geht es lediglich um die finanzielle und wirtschaftliche Absicherung des hinterbliebenen Ehegatten, erscheint die Erbschaft sinnvoll. Soll jedoch das mühsam aufgebaute Unternehmen weitergeführt oder gar ausgebaut werden, sollte die Wahl des Erben noch einmal überdacht werden.
Sorgfältige Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag
Suchen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht zur Erstellung eines Unternehmertestaments? Rechtsanwältin Juliane Kösling berät und vertritt Sie gerne!
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