Das Einzelunternehmen
Die Rechtsform der Einzelunternehmer ist dabei die in Deutschland häufigste Unternehmensform. Als Einzelunternehmer wird ein Unternehmer bezeichnet, der alleiniger Besitzer eines Gewerbes ist und die Geschäfte führt.
Die Vorteile eines Einzelunternehmens sind:
- keine Mindeskapitaleinzahlung
- Gewinne werden nicht geteilt
- minimale Gründungskosten (keine notariellen Vorschriften)
Der Einzelkaufmann ist unter anderem durch die Firmierung „e.K.“ (eingetragener Kaufmann) zu erkennen – nämlich dann, wenn er ins Handelsregister als Kaufmann eingetragen ist. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2014 entscheiden sich 27,0 % der Gründer für die Rechtsform des Einzelunternehmers.
Die Personengesellschaft
Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens grundsätzlich persönlich, also mit ihrem ganzen Vermögen, haften.
Des Weiteren muss kein Mindestkapital eingezahlt werden, aber die Gesellschafter legen Teile ihres Vermögens in die Gesellschaft ein und erhalten eine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen entsprechend ihres prozentual eingelegten Anteils.
Zu den Personengesellschaften gehören folgende Rechtsformen:
- Gesellschaft bürglichen Rechts (GbR)
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft ist eine besondere Form der OHG. Sie unterscheidet sich im Wesentlichen von der OHG dadurch, dass Haftung und Entscheidungsgewalt aufgespalten werden.
Die Kommanditgesellschafter werden zunächst einmal in den Komplementär und den Kommanditisten unterschieden. Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen, wohingegen der Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage haftet.
Die Kapitalgesellschaft
Der zentrale Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft liegt im so genannten Trennungsprinzip. Dies bedeutet: Bei einer Kapitalgesellschaft werden die Gesellschaft und die Gesellschafter voneinander unabhängig behandelt.
Die Gesellschaft hat somit eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet für Verbindlichkeiten, ist Eigentümer aller Vermögensgegenstände und alleiniger Gläubiger von Gesellschaftsforderungen. Sie handelt als juristische Person und nicht durch die Gesellschafter an sich, sondern durch die Organe der Kapitalgesellschaft.
Formen von Kapitalgesellschaften:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die KGaA ist eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Sie weist Merkmale einer Personen- und Kapitalgesellschaft auf.
Die Kapitalbeschaffung und die Geschäftsführung gestaltet sich mit einer KGaA einfacher, da die Kommanditaktionäre keine direkte Entscheidungsgewalt über Personal oder Geschäftsführung haben.
Die Mischformen der Rechtsformen
Neben den genannten Gesellschaftsformen existieren noch weitere Mischformen, die Eigenschaften einer Personen- und Kapitalgesellschaft kombinieren:
Die GmbH & Co. KG bzw. die UG & Co. KG ist beispielsweise eine besondere Erscheinungsform der KG, deren persönlich haftender Komplementär eine Kapitalgesellschaft (eine GmbH bzw. eine UG) ist. Vorteil: Die Haftung der Komplementärin der KG ist auf das Gesellschaftsvermögen der Kapitalgesellschaft begrenzt.
Stellt sich heraus, dass die ursprünglich gewählte Rechtsform nicht mehr zur Unternehmung passt, besteht natürlich die Möglichkeit eines Wechsels der Rechtsform.
Eine spätere Rechtsformumwandlung ist jedoch teilweise zeitaufwendig und kostenintensiv. Deshalb sollte sich ein Gründer möglichst frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten beschäftigen.
Werden Sie Mandant
Wir sind Ihr anwaltlicher Partner:
+49 (0)30 863 222
kontakt@georgepartner.de
Werde Teil unseres Teams
Bewirb Dich bei George & Partner:
+49 (0)30 863 222 080
karriere@georgepartner.de
Sprechen Sie jetzt kostenfrei mit uns!
Wir bieten Ihnen kostenfrei und unkompliziert ein erstes Telefongespräch. Ersparen Sie sich lange Recherchen im Internet und kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich.
Telefon +49 (0)30 863 222
kontakt@georgepartner.de
Exklusive Mandantenkarte für Sie
Auf Wunsch erhalten alle neuen Mandanten eine kostenfreie Mandantenkarte in Kreditkartenform. So können Sie uns jederzeit bei Rechtssachen und Konfliktsituationen als Ihre Rechtsanwälte präsentieren.
Erstberatung vereinbaren
Suchen Sie eine Einstiegsberatung zum Sachverhalt durch einen Rechtsanwalt inklusive Beantwortung erster Fragen ohne hohe Gebühren und ohne gleich ein Mandat zu erteilen? Gerne bieten wir Ihnen eine anwaltliche Erstberatung zum pauschalen Festpreis ohne Kostenrisiko an.
Je nach Corona-Lage und aktueller Regelung bieten wir ein persönliches Treffen bei uns oder eine Konferenzschaltung. Unsere Räumlichkeiten verfügen über aktive Luftzufuhr und UV-Luftreinigungssysteme.